Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

 

  1. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche und alle weiteren angebotenen Leistungen der Firma MR Autopflege.
  2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
  3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.

 

§2 Terminvereinbarungen

 

  1. Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Kunden dar und werden im rechtlichen Sinne auch
    als solche angesehen.
  2. Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen.
  3. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist allerdings unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage des Anbieters.

 

§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

 

  1. Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend, wenn sie nicht
    mindestens zwei Werktage (Montag – Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es
    genügt auch eine E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht) aufgekündigt werden.
  2. Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß §3 Absatz 1 aufgekündigt werden, kann MR Autopflege eine Unkostenpauschale i.H.v. 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber 20,00€ vom Kunden geltend machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
  3. Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
  4. Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus §3 Absatz 1 + 2, nicht aber aus §3 Absatz 3.

 

§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

 

  1. Im Regelfall ist bei Abholung bar oder mit EC-Karte zu zahlen, oder nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung.
  2. Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
  3. Nichteinlösung von Abbuchungslastschriften wird pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,00€ berechnet.

 

§5 Reklamationen

 

  1. Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden (bei Übergabe des Fahrzeuges an den Auftraggeber). Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.
  2. Derartige Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich niederzulegen.
  3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen  unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. Der Anbieter haftet nur für den unmittelbar entstandenen Schaden.
  4. Bei der Fahrzeugversiegelung mit Versiegelungsprodukten übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Leistungszusagen des Herstellers dieser Produkte.

 

§6 Haftung und Garantie

 

  1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder seiner
    Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
  2. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und/oder dessen Mitarbeiter bei fehlenden Wertsachen oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen geltend gemacht werden.
  3. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
  4. Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
  5. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
  6. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum seines Fahrzeugs.
  7. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Aufbereiter zu melden bzw. anzuzeigen und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  8. MR Autopflege übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.

 

§7 Formalitäten

 

  1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug wird vom Auftraggeber und Anbieter festgehalten, welche Arbeiten
    durchgeführt werden sollen.
  2. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe, unsere Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen.

 

§8 Preise / Pauschalpreise

 

  1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise,  sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind ( Persönlich / Schriftlich ), entsprechen Fahrzeugen mit normalem
    Verschmutzungsgrad und Verschleiß.
  2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie den Webseiten Anbieters sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Preis kann deshalb je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
  3. Bei extremen Verschmutzungen, bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung kann hierbei telefonisch erteilt werden.
  4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt

 

§9 Sonstiges

 

  1. Erfüllungsort ist Hanau Klein-Auheim (Hessen).
  2. Für alle zwischen Anbieter und Kunden geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht